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Verpackungslizensierung – Von der Richtlinie zur Verordnung

8.8.2024, 08:30

Im folgenden Artikel möchten wir euch die Entwicklung des Verpackungsgesetzes vorstellen und euch zeigen welche Änderungen auf euch als Onlinehändler zukommen können, wenn die Richtlinie nächstes Jahr zur Verordnung erlassen wird. Zudem haben wir den Umweltdienstleister Interzero als Partner mit ins Boot geholt, und stellen den Verpackungslizensierungs-Experten Fragen rund um das Thema.

Entwicklung des Verpackungsgesetzes in Europa

Die Regulierung von Verpackungen und deren Entsorgung hat in Europa eine lange Geschichte, die auf die Bemühungen der Europäischen Union (EU) zurückgeht, Abfall zu reduzieren und das Recycling zu fördern. Die Basis für die Verpackungsregulierung in der EU wurde mit der Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) im Jahr 1994 geschaffen. Diese Richtlinie legt Anforderungen an die Rücknahme, Verwertung und das Recycling von Verpackungsabfällen fest und hat das Ziel, die Umweltbelastung durch Verpackungen zu minimieren.

Die Verpackungslizenzierung ist ein zentrales Element der Verpackungsrichtlinie. Unternehmen, die verpackte Produkte in Verkehr bringen, sind verpflichtet, sich an Systemen zur Rücknahme und Verwertung der Verpackungen zu beteiligen. Diese Systeme werden oft als „Erweiterte Herstellerverantwortung“ (Extended Producer Responsibility, EPR) bezeichnet und sehen vor, dass Hersteller für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen.

Umsetzung in Deutschland, Frankreich und Polen

Deutschland hat die Anforderungen der EU-Verpackungsrichtlinie mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt. Das Gesetz trat im Januar 2019 in Kraft und ersetzt die vorherige Verpackungsverordnung. Es verpflichtet Unternehmen, die Verpackungen an private Endverbraucher in Verkehr bringen, sich bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ zu registrieren und am Dualen System zur Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen durch die Lizenzierung der jährlich anfallenden Verpackungsmengen, teilzunehmen

In Frankreich wird die EU-Verpackungsrichtlinie durch das „anti-gaspillage pour une économie circulaire“  umgesetzt. Unternehmen sind verpflichtet, sich bei einem Rücknahmesystem zu registrieren und Beiträge zu zahlen, die zur Finanzierung der Sammlung und des Recyclings von Verpackungen verwendet werden. Frankreich hat sich zudem ehrgeizige Ziele gesetzt, um den Anteil der recycelten Verpackungen zu erhöhen.

Polen hat die EU-Verpackungsrichtlinie durch das Gesetz über Verpackungs- und Verpackungsabfallwirtschaft (GBl.2019.542) umgesetzt. Unternehmen müssen sich bei der polnischen Produkt- und Verpackungs- und Abfallwirtschaftsdatenbank (BDO) registrieren und Gebühren für die Entsorgung von Verpackungen entrichten. Diese Gebühren werden zur Unterstützung von Recyclingprogrammen und zur Förderung der Umweltbildung verwendet.

Übergang von der Richtlinie zur Verordnung in der EU

Im kommenden Jahr soll die EU-Verpackungsrichtlinie durch die PPWR ersetzt werden. Der Unterschied zwischen einer Richtlinie und einer Verordnung besteht darin, dass eine Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt und nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss. Dies bedeutet, dass die neuen Vorschriften unmittelbar bindend sein werden und eine einheitlichere Anwendung der Regeln in der gesamten EU gewährleisten.

Die Umstellung auf eine Verordnung wird voraussichtlich mehrere Veränderungen mit sich bringen:

1. Einheitliche Standards: Die Verordnung wird einheitlichere Standards für die Verpackungslizenzierung und das Recycling in der gesamten EU festlegen. Dies soll Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und sicherstellen, dass alle Mitgliedstaaten die gleichen hohen Umweltstandards erfüllen.

2. Erhöhte Transparenz und Kontrolle: Die Verordnung wird voraussichtlich strengere Anforderungen an die Transparenz und Kontrolle der Verpackungslizenzierungssysteme enthalten. Unternehmen müssen genauere Berichte, über die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen und deren Recycling vorlegen.

3. Höhere Recyclingziele: Es wird erwartet, dass die Verordnung ehrgeizigere Recyclingziele festlegt, um die Kreislaufwirtschaft nachhaltig zu stärken. Dies könnte bedeuten, dass Unternehmen ihre Einkäufe sowie Prozesse grundlegend überdenken und neugestalten müssen.

Die einheitlichen Standards, die mit der PPWR einhergehen, werden den Verwaltungsaufwand für internationale Unternehmen verringern und sicherstellen, dass Umweltziele in der gesamten EU effizienter erreicht werden. Die erhöhte Transparenz und Kontrolle wird dazu beitragen, Missbrauch und Ineffizienz in den bestehenden Systemen zu reduzieren, während die höheren Recyclingziele den Druck auf Unternehmen erhöhen, innovativere und umweltfreundlichere Verpackungslösungen zu entwickeln.

Darüber hinaus wird die Verordnung voraussichtlich Maßnahmen fördern, die über das bloße Recycling hinausgehen, wie die Vermeidung von Verpackungsabfällen und die Förderung wiederverwendbarer Verpackungen. Dies steht im Einklang mit den Zielen der EU, eine Kreislaufwirtschaft zu schaffen, in der Ressourcen effizient genutzt und Abfälle minimiert werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neue Verordnung die EU auf einen klaren Kurs zu einer nachhaltigeren Zukunft führt. Die Harmonisierung der Vorschriften wird nicht nur die Umwelt schützen, sondern auch den Markt für Unternehmen transparenter und gerechter machen. Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, indem sie ihre Verpackungsstrategien überdenken und nachhaltigere Lösungen entwickeln, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Bei der Recherche rund um das Thema, sind wir auf Interzero gestoßen, die uns ein paar Fragen zum Verpackungslizensierungsthema beantworten wollten. 

Interview mit Interzero

Die Interzero Recycling Alliance ist euer Partner, wenn es um die Verpackungslizenzierung in Deutschland und Europa geht. Als duales System bietet Interzero den kompletten Wertstoffkreislauf aus einer Hand. Vom recyclinggerechten Verpackungsdesign bis zum Einsatz hochwertiger Rezyklate für eine nachhaltige Produktion unterstützt das Unternehmen seine Kunden dabei, ihre Pflichten auf nationaler und internationaler Ebene umzusetzen. 

Was haben Onlinehändler oft nicht auf dem Schirm, wenn sie sich mit dem Thema Verpackungslizenzsierung auseinandersetzen? Vor allem wenn sie ins europäische Ausland versenden?

Um rund um das Thema Verpackungen compliant zu handeln, müssen Onlinehändler einiges beachten. Sobald auch nur eine Verpackung an private Endverbraucher in Verkehr gebracht wird, muss man sich in Deutschland z.B. im Herstellerregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und zusätzlich die Mengen bei einem dualen System, wie Interzero mit seinem Online-Shop Lizenzero, lizenzieren. Sowohl LUCID als auch das duale System stellen eine Bescheinigung aus, die deutsche Marktplätze schon bei der Registrierung abfragen. Werden die Pflichten nicht erfüllt, darf nicht verkauft werden. Beim Versand ins Ausland wird es noch mal kniffliger. Jedes Land setzt die EU-Richtlinie etwas anders um und stellt andere Anforderungen oder hat andere bürokratische Abläufe, wenn es um die Lizenzierung der Verpackungen geht. Häufig sind die Informationen nur in der jeweiligen Landessprache verfügbar und es werden Steuernummern oder Bevollmächtigte für den Lizenzierungsprozess benötigt. Um Sanktionen zu vermeiden, sollte man sich also schon bevor Verpackungen auf den Markt gebracht werden, mit den landesspezifischen Regularien auseinandersetzen.

Wie unterstützt Interzero multinationale Unternehmen, die in mehreren europäischen Ländern tätig sind, bei der Einhaltung der verschiedenen nationalen Verpackungsgesetze?

Wir behalten im Dschungel der EU-Verpackungsvorschriften den Durchblick. Unser Experten-Team bietet Verpackungscompliance aus einer Hand und auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen. Dazu bieten wir eine kostenlose Verpflichtungseinschätzung an, mit der ihr herausfinden könnt, ob für euch überhaupt Pflichten in euren Exportländern bestehen. Gibt es Handlungsbedarf, übernehmen wir. Mit einer Vollmacht kümmern wir uns um die Auswahl des passenden Systems sowie die Kommunikation und Mengenmeldung. Ändert sich die Gesetzeslage in einem Land, informieren wir euch und halten euch über alle To-Dos auf dem Laufenden. So habt ihr nur noch einen Ansprechpartner und könnt euch entspannt zurücklehnen. Ihr möchtet nur in Deutschland lizenzieren? Dann haben wir mit unserem Shop lizenzero.de eine einfache und komplett digitale Lösung, mit der die deutsche Verpackungslizenz zum Kinderspiel wird.

Welche Branchen oder Arten von Unternehmen nehmen eure Dienstleistungen am häufigsten in Anspruch?

Von E-Commerce-Unternehmen über Supermärkte, Handmade-Business oder Bekleidungsgeschäfte ist jede Branche dabei. Egal, um welche Verpackung es geht – wir haben die passende Lösung 😉.

Worauf sollten sich Onlinehändler einstellen, wenn die Richtlinie nächstes Jahr zur Verordnung erlassen wird?

Wird die PPWR im Herbst 2024 final durch das EU-Parlament bestätigt, tritt sie noch dieses Jahr in Kraft. Dann haben Länder und Unternehmen noch 18 Monate Zeit, bis die Verordnung angewendet wird. Onlinehändler müssen sich dann darauf einstellen, dass in einigen Ländern neue Pflichten auf sie zukommen. Dazu gehören zum Beispiel die Kennzeichnung von Verpackungen oder die Sicherstellung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen. Zusätzlich könnte es sein, dass sie Bevollmächtigte beauftragen müssen, wenn sie Verpackungen ins Ausland exportieren.

Wie bereitet ihr euch auf die Umsetzung der Verordnung vor?

Wir screenen alle Änderungen und Updates regelmäßig und sind auch hier intern mit Spezialisten rund um die PPWR bestens aufgestellt. Durch unser starkes internationales Netzwerk können wir frühzeitig an neuen digitalen Lösungen arbeiten, die den Aufwand für Händler reduzieren und die Verpackungscompliance in der EU einfach machen.

Wenn Onlinehändler über einen Marktplatz ins Ausland versenden – trägt der Onlinehändler oder der Marktplatz die Verantwortung zur Verpackungslizensierung?

Pauschal trägt immer der Onlinehändler die Verantwortung für seine Verpackungen und steht in der Pflicht, für die Sammlung und das Recycling dieser Sorge zu tragen. Je nach Land stehen aber auch die Marktplätze in einer Kontrollpflicht. Marktplätze fragen dann beispielsweise EPR-Nummern ihrer Händler ab; fehlt diese, darf kein Verkauf stattfinden.

Welche Trends und Entwicklungen sehen Sie im Bereich der Verpackungslizenzierung und -recycling in den nächsten fünf bis zehn Jahren?

Die PPWR setzt ganz klar den Trend Richtung Nachhaltigkeit und Förderung der Kreislaufwirtschaft. Das Recycling von Verpackungen soll dafür gesteigert und verbessert werden, indem Quoten erhöht und Verpackungen für Verbraucher besser gekennzeichnet werden. 

Der Nachhaltigkeitsfokus dreht sich stark um den Bereich der Kunststoffe. Die, wenn sie richtig getrennt und zu Rezyklaten aufbereitet werden können, große Mengen an Rohstoffen einsparen können und damit unsere Umwelt schonen. Hier liegen also aktuell, aber auch in Zukunft Handlungsfelder für Unternehmen und Händler. Die stetige Optimierung und Vermeidung von Verpackungsmaterialien werden immer relevanter, um auf dem Markt mithalten zu können.

 

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