Blog

Verifizierung über SMS Code oder Ausweisdokument bei Home Delivery CZ

9.3.2022, 10:25

Um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Paketübergabe an den richtigen Adressaten zu erhöhen, führen wir ab dem 22. März 2022 einen Verifikationsprozess ein. Pakete werden erst nach Verifizierung durch ein Passwort oder Ausweisdokument des Empfängers übergeben.

Dank der Verifizierung mit einem Passwort können wir Folgendes sicherstellen:

✔️ ..dass es dir immer garantiert wird, dass dein Paket in die richtigen Händen gelangt

✔️ ..dass es niemals zu einer Empfängerverwechslung oder gar einem möglichen Diebstahl des Pakets kommt.

✔️ ..dass unsere Fahrer:innen eine eindeutige Bestätigung haben, dass das Paket bei dem:der Empfänger:in abgeliefert wurde.

Wie wird das Passwort aussehen?

Das Passwort für den Paketversand wird 7-stellig und nur aus Ziffern bestehen, immer mit der Ziffer 1 am Anfang, z.B. 1654321.

Optionen zur Verifizierung des Paketempfängers:

Verwendung eines Passworts

In dem Moment, in dem das Paket für den Versand  abgeholt wird, erhält der:die Empfänger:in das Passwort per SMS-Nachricht. Das Passwort kann somit zum Beispiel an ein Familienmitglied weitergegeben werden, das bei der Paketzustellung zu Hause ist.

❗Gut zu wissen: Aus Sicherheitsgründen werden unsere Fahrer:innen das Passwort für den Paketversand nicht kennen. Nach Eingabe des Passworts wertet unsere Verteilanwendung das Passwort als richtig oder falsch aus. Bei korrekter Passworteingabe wird es uns ermöglicht einen eventuellen Nachnahmebetrag einzuziehen.

Verwendung eines Ausweises

Falls das Passwort zum Zeitpunkt der Zustellung nicht parat liegt (z. B. Handy vergessen), kann die Verifizierung anhand eines Ausweisdokuments durchgeführt werden. Wenn die Nachricht mit dem Passwort an eine andere Person weitergeleitet wurde, kann auch diese Person ihr Ausweisdokument vorzeigen.

Wichtiger Hinweis: Die letzten vier Ziffern des Ausweises werden in die Verteilanwendung eingegeben. Dieser Datensatz wird 30 Tage lang gespeichert und dann gemäß den DSGVO-Vorschriften aus unseren Systemen gelöscht.

Tolle Neuigkeiten: Es besteht die Möglichkeit, das Paket zum Beispiel an die Rezeption eines Bürogebäudes abzugeben – mit dem:der Empfänger:in kann eine alternative Zustellmethode abgestimmt werden indem festgehalten wird, wo und bei wem das Paket zurückgelassen werden kann.


teilen:

Kategorien