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Informiere dich hier zur Erweiterung des Verpackungsgesetzes

4.7.2022, 15:21

Das Verpackungsgesetz wurde zum 01. Juli 2022 erweitert. Diese Erweiterung dient dazu Verpackungen von sogenannte Erstinverkehrbringer, die bei Endverbraucher:innen weg geschmissen werden, registrieren zu müssen. Zudem werden elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister mehr in die Verantwortung genommen. In diesem Beitrag werden die gängigsten Fragen zu diesem Thema beantwortet.

Wo kann ich meine Verpackungen registrieren?

Du musst sowohl die Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren als auch eine Registrierung über das öffentliche Register LUCID vornehmen. Es wird öffentlich sichtbar gemacht, ob du deinen Pflichten als Verpackungshersteller und -inverkehrbringer nachgehst.

Bin ich von der Registrierungspflicht betroffen?

Es ist wichtig zu wissen, dass viele Online-Händler:innen, die ihre Produkte in Versandverpackungen verschicken, die wiederum bei den Endverbraucher:innen landen, als Hersteller:in definiert werden und somit die Registrierungspflicht gilt.

Was hat die Prüfpflicht von Marktplätzen für Auswirkungen auf den Online-Handel?

Durch die Novelle werden elektronische Marktplätze viel stärker in die Verantwortung genommen die Registrierungspflicht ihrer Händler:innen zu überprüfen. Falls bei der Kontrolle kein Registrierungsnachweise vorgezeigt werden kann, kann es zum Ausschluss von der Plattform kommen. Genau das Gleiche gilt auch für Händler:innen die den Service von Fulfillment Dienstleistern wahrnehmen.

Was für Folgen hat die Nichteinhaltung des Verpackungsgesetzes?

Es gilt ein Verkaufsverbot für Produkte von nicht ordnungsgemäß registrierten Unternehmen. Zudem können gem. § 36 Absatz 2 Verpackungsgesetz (VerpackG) mit Geldbußen von bis zu 200.000 Euro geahndet werden.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Falls du weitere Fragen zum Thema Verpackungsgesetz hast, wende dich an unseren Kooperationspartner Ecovis, eine Rechtsanwaltkanzlei, die sich u.a. auf dieses Thema spezialisiert hat.


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